Rede des Fraktionsvorsitzenden zur Kreistagssitzung am 17. September in Villmar
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Seit dem 1 Januar 2005 werden die Langzeitarbeitslosen im Landkreis Limburg-Weilburg durch die Arbeitsgemeinschaft Limburg-Weilburg betreut und dies - zumindest statistisch gesehen - mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat nun allerdings im Dezember 2007 entschieden, dass die ARGE-Konstruktion eine verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung ist. Im Gegensatz dazu wäre die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune verfassungsrechtlich unbedenklich. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da die Daseinsvorsorge eine historisch gewachsene Aufgabe der Kommunen ist. Diese Aufgabe umfasst die Bereiche der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Schulorganisation und vieles andere mehr. Diese Organisationsform macht auch Sinn, denn die Einrichtungen der Kommunen sind vor Ort und kennen die örtlichen Strukturen und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind zwar durch Vorgaben und finanzielle Zwänge immer kleiner geworden, doch gerade deshalb sollte eine Konzentration der Leistungen erfolgen. Wir haben nun die Chance, und wir sollten sie nicht vertun, für diesen großen Bereich der Trägerschaft nach dem SGB II, der uns alle betrifft, die Entscheidungsbefugnis ausschließlich in die kommunalen Hände zu legen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir vertreten als gewählte Abgeordnete nicht die Interessen irgendeiner Verwaltungseinrichtung wie z.B. der Arbeitsagentur, sondern ausschließlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und wir sind sicher, dass wir die unmittelbare demokratische Kontrolle und inhaltliche Ausrichtung der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gewährleisten können. Wir kennen die Sorgen und Nöte unserer Bürgerinnen und Bürger und auch die Strukturen im Landkreis und benötigen keine Vorgaben durch die Bundesagentur für Arbeit, wie die Zielsetzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik in unserem Landkreis auszusehen haben. Auch ist für uns eine rein auf statistischen Erfolg ausgerichtete Aufgabenerfüllung nur zweitrangig von Bedeutung. Für uns zählt allein der zu betreuende Mensch und seine möglichst erfolgreiche Eingliederung in Arbeitsprozesse.
Die Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg reduziert die ARGEn vor Ort fast nur noch zu reinen Befehlsempfängern und Erfüllungsgehilfen. Auf die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort und damit auf unsere konkreten Probleme wird kaum eingegangen und kann eigentlich bei einer derart zentralistischen Verwaltung gar nicht eingegangen werden.
Wichtig ist, und nur das zählt, dass konkrete Hilfen vor Ort angeboten werden und nicht vorrangig Statistiken erfüllt werden. Bewegungsquoten für einzelne Zielgruppen helfen den Menschen nicht. Dass die Vermittlungschancen für den Einzelnen sinken, wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht oder über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt, ist uns auch ohne entsprechende Hinweise aus Nürnberg klar.
Natürlich können wir nachvollziehen, dass der Bund an einer zentral einheitlich ausgerichteten Bundeseinrichtung interessiert ist, aber wir sind hier im Kreistag und haben die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger gemessen an den regionalen Bedürfnissen und Gegebenheiten respektive Möglichkeiten zu vertreten.
Daher wollen wir als Landkreis alleinverantwortlich die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II übernehmen. Schon mehrfach mussten sinnvolle Maßnahmen in der Vergangenheit hintanstehen, weil sich Nürnberg was anderes überlegt hat. Das müssen und werden wir vermeiden, wenn wir alleinverantwortlich die Aufgaben erfüllen. Die Ergebnisse der 69 Optionskommunen zeigen, dass dort hervorragende Arbeit geleistet wird. Dies wollen wir im Landkreis Limburg-Weilburg auch für die Zukunft sichern. Vorrangig vor statistisch passenden Ergebnissen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Menschen in Arbeit vermitteln. Nur dies interessiert die Betroffenen. Und sie wollen diese Leistung aus einer Hand.
Seitens der Bundesagentur sollte gar nicht erst der Versuch unternommen werden, den Kommunen die Fähigkeit der Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch II abzusprechen. Die 69 Optionskommunen in Deutschland haben bewiesen, dass die Kommunen die Aufgaben sehr wohl beherrschen.
Meine Damen und Herren, um es auf den Punkt zu bringen:
1. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Limburg-Weilburg soll auch die Verwaltung dieses Landkreises Herr des Verfahrens bleiben und nicht als Erfüllungsgehilfe einer weit vom Geschehen entfernten Bundesagentur für Arbeit fungieren. Auch der Kreistag - also Sie alle, die Sie durch die Bürgerinnen und Bürger dazu bestimmt wurden, ihre Interessen zu vertreten, darf sich diesen Auftrag nicht aus der Hand nehmen lassen, sondern muss sich zum Wohl aller Betroffenen der Verantwortung stellen.
2. Menschen mit Migrationshintergrund haben bei uns das Recht auf Integration und dazu gehört auch der Anspruch auf Hilfe, wenn sie diese benötigen. Dies ist bisher nicht gewährleistet. Ich zitiere aus dem Untersuchungsbefund einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Der Auftrag des SGB II zur Erwerbsintegration wird von den Grundsicherungsstel-len, bezogen auf Kund/innen mit Migrationshintergrund, nicht im Kontext von Integrationspolitik verstanden. Die aktuelle Bilanzierung des Nationalen Integrationsplans (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion 2008) erlaubt die Schlussfolgerung, dass die Bundesagentur für Arbeit in der Integrationspolitik bisher eher randständig bleibt. Es kommt nirgends zum Ausdruck, dass Migrationshintergrund als Problematik vor allem in der Grundsicherung auftritt. Eine Einbeziehung der zugelassenen kommunalen Träger in die Arbeitsmarktpolitik des Bundes ist bisher nicht gewährleistet. Unter der Prämisse der Gleichbehandlung mit Einheimischen wird der Migrationshintergrund von den Grundsicherungsstellen als ein eher zufälliger Umstand behandelt, der lediglich Auswirkungen auf Sprachvermögen und Qualifikation haben kann. Gezielte Bemühungen zur Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Migrationshintergrund werden gebremst durch Befürchtungen, sich Vorwürfe von Einheimischen wegen angeblicher Bevorzugung von Migrant/innen einzuhandeln.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns hier und heute dafür einstehen, dass wir eigenverantwortlich auf der Grundlage unserer Erkenntnisse aus unserer Region die Betreuung der Menschen in unserem Landkreis nach dem SGB II übernehmen. Werden wir dem Auftrag gerecht, den wir durch die Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten haben. Das Wohl dieser Menschen gehört nicht in die Hand einer von Nürnberg, also fernab aller Kenntnisse über unsere regionalen Bedürfnisse und Strukturen, gesteuerten Einrichtung, sondern in die Hand derer, die aus dieser Region stammen und für diese Region arbeiten.
Die Kompetenz bleibt bei einer solchen Neustruktur erhalten, denn die Betreuer haben auch jetzt schon diese Aufgabe inne. Die Betreuung richtet sich aber nach den betroffenen Menschen und nicht nach statistischen Vorgaben, die den Erfolg dieser Zentralbehörde untermauern sollen.
Entscheiden Sie sich bitte wie die CDU-Kreistagsfraktion für die Menschen vor Ort und für eine unsere Region stärkende Arbeitsmarktpolitik.
Kreistagssitzung vom 19. Februar 2010
CDU-Kreistagsfraktion zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II
Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion wurde im Kreistag unter Beteiligung aller Fraktionen (Ausnahme: der Kreistagsabgeordnete der LINKEN Herr Benack stimmte gegen die Resolution) eine Resolution zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II verabschiedet.
Wir halten es angesichts der Diskussion in Bund und Land für notwendig, dass auch das Parlament des Landkreises Limburg-Weilburg den Hut in den Ring wirft und sich positioniert. Wir wollen rechtzeitig darauf hinweisen, dass wir je nach der künftigen Gesetzeslage und nach ausgiebigem Abwägen der Vor- und Nachteile eine Entscheidung über die zukünftige Arbeit in diesem Bereich fällen werden und für diese Entscheidung dann auch die Zustimmung des Landes einfordern.
Nur die Beteiligten in unserem Kreis können einschätzen, welches Modell in Zukunft zum Wohl der Leistungsempfänger von Erfolg gekrönt sein kann.
Nachstehend finden Sie den Text der verabschiedeten Resolution:
Gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Kreistag Limburg-Weilburg zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II
Der Kreistag Limburg-Weilburg sieht in der getrennten Trägerschaft zur Betreuung der Leistungsempfänger nach dem SGB II als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Jobcentern/Arbeitsgemeinschaften eine für den Kunden ebenso wie für die betroffenen Verwaltungen unbefriedigende Lösung. Mehrere Anlaufstellen sind keine Lösung, sondern führen zu erheblichen Mehrkosten und einem unangemessenen Mehraufwand wie z.B. doppelte Aktenführung oder Nutzung und Pflege der Daten in unterschiedlicher Software.
Der Kreistag Limburg-Weilburg begrüßt daher weitergehende Überlegungen zu einer Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung der Organisation der Leistungsgewährung nach dem SGB II.
Der Kreistag Limburg-Weilburg bittet die Landesregierung daher, ihm entsprechend der zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben die Chance einzuräumen, sowohl für den Fortbestand der Arge als auch für eine alleinige Trägerschaft zu votieren und dafür eine Genehmigung zu erhalten. |