CDU-Kreistagsfraktion Limburg-Weilburg
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23:39 Uhr | 07.09.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur
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CDU-Kreistagsfraktion zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II
 
 
Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion wurde im Kreistag unter Beteiligung aller Fraktionen (Ausnahme: der Kreistagsabgeordnete der LINKEN Herr Benack stimmte gegen die Resolution) eine Resolution zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II verabschiedet.
 
Wir halten es angesichts der Diskussion in Bund und Land für notwendig, dass auch das Parlament des Landkreises Limburg-Weilburg den Hut in den Ring wirft und sich positioniert. Wir wollen rechtzeitig darauf hinweisen, dass wir je nach der künftigen Gesetzeslage und nach ausgiebigem Abwägen der Vor- und Nachteile eine Entscheidung über die zukünftige Arbeit in diesem Bereich fällen werden und für diese Entscheidung dann auch die Zustimmung des Landes einfordern.
 
Nur die Beteiligten in unserem Kreis können einschätzen, welches Modell in Zukunft zum Wohl der Leistungsempfänger von Erfolg gekrönt sein kann.
 
Nachstehend finden Sie den Text der verabschiedeten Resolution:
 
 
Gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Kreistag Limburg-Weilburg zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis und der Arbeitsagentur zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II
Der Kreistag Limburg-Weilburg sieht in der getrennten Trägerschaft zur Betreuung der Leistungsempfänger nach dem SGB II als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Jobcentern/Arbeitsgemeinschaften eine für den Kunden ebenso wie für die betroffenen Verwaltungen unbefriedigende Lösung. Mehrere Anlaufstellen sind keine Lösung, sondern führen zu erheblichen Mehrkosten und einem unangemessenen Mehraufwand wie z.B. doppelte Aktenführung oder Nutzung und Pflege der Daten in unterschiedlicher Software.
Der Kreistag Limburg-Weilburg begrüßt daher weitergehende Überlegungen zu einer Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung der Organisation der Leistungsgewährung nach dem SGB II.
Der Kreistag Limburg-Weilburg bittet die Landesregierung daher, ihm entsprechend der zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben die Chance einzuräumen, sowohl für den Fortbestand der Arge als auch für eine alleinige Trägerschaft zu votieren und dafür eine Genehmigung zu erhalten.
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