Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
um das Ergebnis vorweg zu nehmen; die CDU Fraktion wird dem Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen nicht zustimmen.
Grundsätzlich kann man die Besorgnis der Bürger ihre Kinder würden während der Schulzeit per Überwachungskamera gefilmt entkräften. Die Pausenaufsicht geht nicht nach der Pause in den „Videoraum“ und sieht nach, wer in der Pause hinter der Turnhalle geraucht hat……
Der Einsatz der Kameras erfolgt grundsätzlich nach den Schulzeiten. Einige Schulleitungen haben die Kreisverwaltung nachdrücklich gebeten, solche Anlagen zur Überwachung des Schulgeländes zu installieren, da es hier vermehrt nach den Schulzeiten zu Vandalismusschäden und sogar Einbrüchen kam.
Es ist ein mittlerweile viel beobachtetes Phänomen, dass sich gerade Jugendliche, die teilweise auch nicht Schüler der Schule sind, nach den Schulstunden oftmals auf dem Schulgelände treffen. Leider kommt es, wie so oft durch einige Wenige, bei diesen Treffen ab und an zu den o. g. Vorfällen.
Die finanziellen Aufwendungen für diese Videokameras mit unter 1.000 Euro im Jahr liegen aus unserer Sicht absolut im Rahmen. Wir sehen alleine den Abschreckungseffekt und den dadurch verhinderten Schaden bei weit über 1.000 Euro im Jahr.
Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung nach Art 11 der Menschenrechte sehen wir nicht. Selbstverständlich muss die Speicherung sowie die Auswertung der Daten gemäß Datenschutzvorschriften erfolgen, was mit diesen modernen Anlagen gesichert sein sollte.
Abschließend kann ich sagen, dass wir als Schulträger die Pflicht haben, unser aller Eigentum vor Vandalismus oder gar Einbrüchen zu schützen bzw. die Verursacher zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Es wäre absolut widersprüchlich, wenn wir unsere Schulen für viele Millionen Euro sanieren, jedoch nicht vor Vandalismus und Einbrüchen schützen würden.
Manuel Böcher, CDU