CDU-Kreistagsfraktion Limburg-Weilburg
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12:16 Uhr | 09.09.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Reden
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Haushaltssatzung des Landkreises Limburg-Weilburg - Kreis- und Schulumlage
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
erstmalig stehen wir vor der Situation, mit einer Haushaltsgenehmigung seitens des Regfierungspräsidenten umzugehen, die eine Bedingung enthält. Diese Bedingung beinhaltet die Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um 1,2 Punkte. Eine Vorgabe, die uns erhebliche Kopfschmerzen bereitet, wissen wir doch um die angespannte finanzielle Situation der Kommunen in unserem Kreis.
Ich versichere Ihnen, dass uns diese Entscheidung nicht leicht fällt.
Ich denke, dies wird auch aus unserer bisherigen Verhaltensweise deutlich, denn wir haben nicht regelmäßig – wie es vielleicht sinnvoll gewesen wäre – sondern nur wenn es unbedingt erforderlich war, die Kreisumlage erhöht und liegen daher bei weitem nicht vorne mit unserem Umlagensatz.
Eines jedoch muss man auch sehen, wenn wir über Unterstützung der Kommunen reden, wenn wir über Aufgaben für die Kommunen reden, dass dies nur möglich ist, wenn wir als Kreis über einen genehmigten Haushalt verfügen. Um es noch einmal deutlich zu machen: Ohne einen genehmigten Haushalt bleibt es bei der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung und dies bedeutet, freiwillige Leistungen – also Leistungen ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage – wird es nicht mehr geben. Gleich ob es sich um Zuschüsse im Straßenbau oder an soziale Einrichtungen handelt, alles wird eingefroren. Auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, die als Anlage dem Haushalt beigefügt sind, wären nicht genehmigt.
Dies kann doch nicht in unserem Sinne sein.
Wir werden meine Damen und Herren nicht umhin können und dem Ansinnen des RP zustimmen müssen, die Kreisumlage im geforderten Umfang zu erhöhen, um als Kreis die in uns gesetzten Erwartungen erfüllen zu können.
 
Ließen wir die Frist bis zum 31. August verstreichen bzw. würden wir Widerspruch einlegen, so hätten wir bis auf Weiteres den Schwebezustand mit einem nicht genehmigten Haushalt. Im Falle einer Ablehnung eines Widerspruchs hätten wir diesen Zustand weiterhin und es wäre uns auch die Möglichkeit genommen, über das Instrument eines Nachtragshaushaltes bestimmte Dinge regeln zu können. Denn ein Nachtragshaushalt kann nur einen genehmigten Haushalt korrigieren. Einfach zu sagen, wir sollten Widerspruch einlegen ist seitens derer, die dies vorschlagen zu kurz gedacht ohne sich der möglichen Folgen bewusst zu sein.
 
Gleichwohl ist uns allen bewusst, dass wir flankierende Maßnahmen benötigen, um die Folgen für die Gemeinden abzumildern. Wir werden ja noch über eine Maßnahme heute zu reden haben, die dazu geeignet ist, die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten. Doch dazu nachher Näheres.
 
Meine Damen und Herren – die CDU-Fraktion wird dem Beitrittsbeschluss zustimmen und dies nicht, ich sagte es bereits eingangs, weil wir uns mal gerade eben wieder aus dem Topf der Gemeinden bedienen wollen, sondern weil wir weiterhin in der Lage sein wollen, die wenigen Mittel, die wir noch zur freien Verfügung im Haushalt eingestellt haben, als Zuschüsse gewähren zu können.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird für jegliche Diskussion über flankierende, die Belastung abfedernde Maßnahmen, ein offenes Ohr haben. Solange die Verwaltungsebenen und die zugeordneten Aufgaben so gestaltet sind wie es sich derzeit darstellt, müssen wir versuchen, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Jeder muss dabei dem anderen natürlich zugestehen, dass er bestrebt sein muss, die finanziellen Grundlagen für seine Aufgaben zu sichern.
 
Meine Damen und Herren,
 
ich hatte es bereits angedeutet, dass wir flankierende Maßnahmen benötigen, um die Folgen einer Kreisumlageerhöhung für die Gemeinden abzumildern.
 
Ich danke hier ausdrücklich Landrat Michel, der die Überlegung anstellte – und dies zeigt wie ernst es mit dem Begriff „kommunale Familie“ gemeint ist - die Grundlagen für die Schulumlage nochmals eingehend prüfen zu lassen. Die Schulumlage berechnet sich ja auf der Grundlage der in einem Jahr tatsächlich zu leistenden Aufwendungen für die Schulen. Wir alle wissen, dass im Laufe eines Haushaltsjahres manches anders kommen kann – und dies aus den unterschiedlichsten, oftmals nicht zu beeinflussenden Gründen – als man es bei der Aufstellung eines Haushaltes vorher planen kann.
 
So lag es durchaus auf der Hand, zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem sich eine erneute Belastung der Kommunen ankündigt, die Grundlagen der Schulumlage zu prüfen und eine Spitzabrechnung durchführen zu lassen.
 
Daraus ergibt sich die positive Situation, dass man den Kommunen überwiegend aus der Spitzabrechnung für 2008 im Bereich der Schulumlage um 0,4 Punkte entgegenkommen kann.
Mit dieser Maßnahme, der die CDU-Kreistagsfraktion natürlich zustimmen wird, kann den Kommunen zumindest ein Teil dessen zurückgegeben werden, was durch die zwangsweise Erhöhung der Kreisumlage erhoben werden muss.
 
Diese Entscheidung sollte seitens der Kommunen auch als Signal gewertet werden, dass wir seitens des Kreises nicht über die Probleme hinweggehen. Dies zeigt auch unsere Resolution aus der letzten Kreistagssitzung bezüglich des kommunalen Finanzausgleichs. Auch hier werden wir gemeinsam mit den Kommunen am Ball bleiben und die sich möglicherweise verschärfende Situation in den kommenden Jahren versuchen, gemeinsam zu meistern.
 
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass wir uns zusammensetzen und darüber beraten sollten, welche Möglichkeiten des Dialogs es künftig geben kann.
 
Joachim Veyhelmann, CDU-Fraktionsvorsitzender
eingetragen von Andreas Hofmeister, 02.07.2010, 10:16 Uhr
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