CDU-Kreistagsfraktion Limburg-Weilburg
CDU-Kreistagsfraktion Limburg-Weilburg
12:32 Uhr | 09.09.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Anträge, Anfragen und Stellungnahmen
Übersicht | Drucken
Prüfauftrag an den Kreisausschuss zur Einrichtung einer mildtätigen und gemeinnützigen Stiftung
Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender Becker,
 
die CDU-Kreistagfraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tageordnung der o.g. Kreistagssitzung zu nehmen.
 
Antrag:
Der Kreisausschuss wird gebeten zu prüfen, inwieweit unter der Federführung oder Mitwirkung des Landkreises Limburg Weilburg eine mildtätige und gemeinnützige Stiftung gegründet werden kann.
 
Die Stiftung sollte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Limburg-Weilburg in Notlagen insbesondere Familien mit Kindern schnelle und unbürokratische Hilfe bieten und darüber hinaus soziale Projekte und Angebote zur Förderung von Integration, Familie, Sport und Kultur unterstützen.
 
Die bereits etablierten Stiftungen und Vereine, die mit ähnlichen Zielen im Gebiet des Landkreises wirken, sollten zunächst ermittelt und sodann geprüft werden, inwieweit der Landkreis sich ggf. beteiligen kann oder inwieweit diese in eine Bürgerstiftung des Landkreises einbezogen werden können. Denkbar wäre auch eine Vernetzung bestehender Strukturen.
 
Darüber hinaus ist unter Beteiligung von Interessenverbänden oder Firmen wie z. B. der Sparkassen oder der Industrie- und Handelskammer nach Geldgebern zum Aufbau eines Stiftungsvermögens zu werben.
 
 
Begründung:
 
Es gibt bereits eine Anzahl von mildtätigen oder gemeinnützigen Stiftungen oder Vereinen, die auch im Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg wertvolle Unterstützung leisten, die große Anerkennung findet. Zu nennen ist beispielsweise die Leberecht-Stiftung, der Verein „Helft uns Helfen“! der beiden Regionalzeitungen oder die Stiftung „Leben helfen“ der Firmengruppe Beck in Waldernbach.
 
Gleichwohl werden nimmer wieder Fälle bekannt, die der Hilfe bedürfen, auch der Kreistag hat sich bereits mehrfach mit dem Problem der Armut befasst. Eine direkte Hilfe ist dem Landkreis aus den bekannten finanziellen Aspekten nicht möglich und würde ggf. sogar das Ziel verfehlen, da Sozialleistungen, die der Landkreis freiwillig gewähren würde, von den Regelsätzen des Sozialgesetzbuch II ( sog. Hartz IV“) wieder abgezogen würden.
 
Durch den Aufbau eines Stiftungsvermögens könnte unbürokratische, schnelle und vor allem wirksame Hilfe geleistet werden, da solche zweckbestimmten Leistungen von Wohlfahrtsverbänden und ähnlichen Einrichtungen bei der Gewährung von
Arbeitslosengeld II unberücksichtigt bleiben.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Joachim Veyhelmann
Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
eingetragen von Andreas Hofmeister, 21.02.2010, 22:42 Uhr
Presseschau
Termine
CDU Landesverband
Hessen

 
   
1.45 sec. | 1353 Visits